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Finanzlexikon

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K
Kapital
Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Kapitalerhöhung
Kapitalertragsteuer (KESt)
Kapitalkosten
Kassakurs
Kassamarkt
Kaufoption
Kaufoptionsschein
Kaufsignal
KGV
Knock-out
Kommissionär
Kommissionsgeschäft
Konditionen
Konglomerat
Konjunkturzyklus
Konsolidierung
Konvertibilität
Konzern
Körperschaftssteuer
Korrelation
Kosten
Kurs
Kursdifferenz
Kurs-Gewinn-Verhältnis
Kurs-Umsatz-Verhältnis
Kurswert
KUV

Kapital

1. Volkswirtschaftlich: Produktionsfaktor, der die mit Geld getätigten Investitionen (z.B. in Maschinen) beinhaltet. 2. Betriebswirtschaftlich: Kapital bezeichnet die Mittelherkunft eines Unternehmens, wobei zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden wird.

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Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

Kreditinstitut, dessen Ziel es ist, bei ihm eingelegte Gelder in eigenem Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung als Sondervermögen anzulegen. Eine KAG darf in Deutschland ausschließlich die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) haben oder als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden.

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Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung, bei der durch die Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital einer Aktiengesellschaft erhöht wird. Dabei wird zwischen drei Varianten unterschieden: 1. Ordentliche Kapitalerhöhung: Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden junge Aktien zu einem vorher vereinbarten Preis anteilig (gemäß dem bisherigen Anteil des Aktionärs am Grundkapital, geregelt über Bezugsrechte) an die Aktionäre ausgegeben. 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Hierbei werden Rücklagen aufgelöst und dem Grundkapital zugeführt. Der Aktionär erhält hierbei ohne neue Einzahlungen anteilig neue Aktien, deren Preis dann sinkt, weil der Gesellschaft kein neues Kapital zugeführt worden ist (der Unternehmenswert somit unverändert bleiben muß). Durch diese Variante der Kapitalerhöhung erzielt der Aktionär keinen Gewinn. 3. Bedingte Kapitalerhöhung: Kapitalerhöhung, bei der die Gesellschaft Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen ausgibt, um neues Kapital einzuwerben.

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Kapitalertragsteuer (KESt)

Fonds entrichten auf Dividenden deutscher Aktiengesellschaften die 20 %ige KESt zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei ausreichendem Freistellungsauftrag (oder NV-Bescheinigung) erfolgt bei inländischen Fonds eine Vergütung durch das depotführende Kreditinstitut. Der Steuerabzug kann im Rahmen der Einkommensteuer als Vorauszahlung geltend gemacht werden.

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Kapitalkosten

Kapitalkosten sind alle Aufwendungen, die getätigt werden, um Eigenkapital oder Fremdkapital einzuwerben. Den Hauptkostenfaktor stellen hierbei in der Regel die Fremdkapitalzinsen dar. Eigenkapital wird mit einem kalkulatorischen Eigenkapitalzins (gewöhnlich Marktzins plus Risikoprämie) berücksichtigt, da auch das Kapital der Eigenkapitalgeber verzinst zurückgezahlt werden soll. Das bedeutet: Unternehmen müssen bestrebt sein, eine Gesamtkapitalrendite (Jahresgewinn minus Fremdkapitalzinsen dividiert durch das Gesamtkapital) zu erwirtschaften, die die gewichteten (Eigen- und Fremd-)Kapitalkosten übertrifft.

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Kassakurs

1. Kursfeststellung für Wertpapiere, bei denen es nur einen börsentäglichen Kurs gibt. Kassakurse werden bei Aktien dazu verwendet, Aufträge durchzuführen, die die festgesetzte Mindeststückzahl für den variablen Handel an der Börse nicht erreichen 2. Bei Derivaten (z.B. Optionen, Futures) bezeichnet der Kassakurs häufig den aktuellen Kurs des Basiswertes.

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Kassamarkt

Markt für langfristige Kredite und Kapitalanlagen.

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Kaufoption

Siehe: Call

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Kaufoptionsschein

Siehe: Call

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Kaufsignal

Ergebnis einer technischen Analyse, die den Kauf des untersuchten Wertes nahelegt.

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KGV

Siehe: Kurs-Gewinn-Verhältnis

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Knock-out

Siehe: Hebelzertifikate.

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Kommissionär

Ein Kommissionär ist ein selbstständiger Kaufmann, der gegen Provision Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung kauft oder verkauft. Er ist hierbei jedoch dazu verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers wahrzunehmen.

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Kommissionsgeschäft

Ein Kommissionsgeschäft ist ein vertraglicher Geschäftsabschluß, bei dem der Kommissionär Waren kauft oder verkauft. Siehe auch: Kommissionär.

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Konditionen

Konditionen sind Rahmenbedingungen (z.B. Gebühren, Laufzeit, Provisionen, Zinssatz), zu denen vertragliche Geschäfte abgewickelt werden.

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Konglomerat

Bezeichnung für einen Konzern, der sich über verschiedene Wirtschaftszweige erstreckt. Heute eher als "Mischkonzern" bezeichnet.

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Konjunkturzyklus

Die vier Phasen eines Konjunkturzyklus sind: Aufschwung (Expansion), Hochkonjunktur (Boom), Abschwung (Rezession) und Tiefstand (Depression).

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Konsolidierung

Beruhigung der Kursentwicklung an der Börse nach zuvor starken Schwankungen.

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Konvertibilität

Darunter versteht man die freie Austauschbarkeit von Devisen.

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Konzern

Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Führung.

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Körperschaftssteuer

Als Körperschaftssteuer wird die Einkommenssteuer von juristischen Personen in Deutschland bezeichnet. Da Aktiengesellschaften diese Steuer auf ihren Gewinn zahlen müssen, kann sich der Aktionär diese gezahlte Steuer auf die Dividende als Steuerguthaben auf seine Steuerschuld anrechnen lassen, da es sonst zu einer Doppelbesteuerung der Erträge kommen würde.

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Korrelation

Statistische Kennzahl, die den Einfluss einer Variablen auf eine zweite Variable ausdrückt Der Korrelationskoeffizient liegt zwischen -1 und +1 wobei -1 als perfekt negativ korreliert, +1 als perfekt positiv korreliert bezeichnet wird. Bei einer Korrelation von 0 liegt kein statistischer Zusammenhang zwischen den beiden Variablen vor.

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Kosten

Die Kosten bei Investmentfonds gliedern sich in Kosten, die dem Anleger direkt belastet werden (wie etwa der Ausgabeaufschlag und gegebenenfalls Depotgebühren), sowie in Kosten, die dem Fonds belastet werden. Auch diese wirken sich letztendlich abträglich auf die Wertentwicklung eines Fonds aus. Beispiele für solche Kosten sind etwa die Depotbank- oder die Verwaltungsgebühr.

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Kurs

Als Kurs bezeichnet man der Marktpreis für an einer Börse gehandelte Finanzprodukte.

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Kursdifferenz

Siehe: Spread

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Kurs-Gewinn-Verhältnis

Quotient aus dem Kurs einer Aktie und dem geschätzten Ergebnis für das entsprechende Geschäftsjahr. Das KGV besagt, wieviele Jahre das Ergebnis je Aktie verdient werden muß, um den aktuellen Börsenkurs zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Je geringer das KGV, desto günstiger ist die Aktie bewertet. Wenn kein Gewinn vorhanden ist, dann muss das Kurs-Umsatz-Verhältnis oder die Umsatzmultiple herangezogen werden. Im Angelsächsischen wird das KGV als Price-Earnings-Ratio (PER) bezeichnet.

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Kurs-Umsatz-Verhältnis

Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) ist eine Kennziffer der Aktienanalyse. Das KUV gibt an, welchen prozentualen Anteil der Aktienkurses am Umsatz hat. Mathematisch wir das KUV berechnet, indem die aktuelle Marktkapitalisierung durch die Erlöse der vergangenen 12 Monate eines Unternehmens dividiert werden.

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Kurswert

Der Kurswert einer Aktie wird durch das Angebot und die Nachfrage bestimmt Außerdem wird der Kurswert durch die Ertragskraft und das Gesamtvermögen eines Unternehmens beeinflußt. Steigen diese beiden Größen an, legt in der Regel auch der Kurs der Aktie zu Gegenstück: Nennwert.

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KUV

Abk. Kurs-Umsatz-Verhältnis

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